Durchlass durch die Stadtmauer

In der einstigen Stadtmauer befindet sich eine Pforte, über der Inschriftenstein angebracht ist. Er ist eine Kopie eines Steins, dessen Original auf der Innenseite der Mauer aufgestellt ist. Die Inschrift ist etwas skurril und geht auf Generalleutnant Albrecht von Oheimb zurück. Er war Erbauer des bis heute erhalten gebliebenen großen Herrenhauses, ab 1766 Gouverneur und offizieller Chef der Rintelner Festung und Garnison. Als v. Oheimb das Grundstück des Parkhofs erwarb, wünschte es sich einen Durchgang durch die Stadtmauer, um von dort aus direkt den Festungswall erreichen zu können. Die Mauer stand aber im Eigentum von Bürgermeister und Rat, die das Vorhaben ablehnten. Oheimb, ein Mann mit guten Kontakten zur Obrigkeit, holte sich kurzerhand eine Erlaubnis des Landgrafen Friedrich II., der eigenmächtig in die Angelegenheiten der Stadt Rinteln eingriff und seinem General eine Sondererlaubnis erteilte. Oheim ließ den Wortlaut seiner Sondergenehmigung triumphierend in Stein meißeln und über die neue Pforte setzen. Dort steht seither: 

„Unserem Generalleutnant und Gouverneur von Oheimb verstatten Wir gnädigst hiermit hinter seinem dahier angekauften Hause eine Pforte in die Stadtmauer brechen zu lassen und wird ihn niemand daran zu hindern haben.

Rinteln, den 31. August 1775

Friedrich L(andgraf) z(u) Hessen

Der Inschriftenstein. Hier die vor einige Jahren angefertigte, exakte Kopie, die heute über der Außenseite der Pforte eingemauert und vom Garten aus nicht zu sehen ist.